Mietzinsbildung bei Wiener Gründerzeithäusern. Expertise für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Amann, W., Tancsits, W. (2022):
(Wien: IIBW, im Auftrag des Vereins zur Revitalisierung und architektonischen Auf-wertung der Wiener Gründerzeithäuser).
2022
Mit der vorliegenden Kurzstudie wird nachgewiesen, dass die ursprüngliche Bemessung des Wiener Richtwerts in seiner sehr geringen Höhe nicht der Intention des Bundesgesetzgebers entsprach. Die sukzessiven Einschränkungen der Richtwertanpassung haben weiter dazu beigetragen, dass die ursprüngliche Intention des Gesetzes eines Ausgleichs zwischen Preisregulierung und Marktgängigkeit verloren gegangen ist.
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